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Qualitätskiller Krankenkasse

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Es hat sich mittlerweile herumgesprochen: Die Erstattungspolitik der Krankenkassen für Kurse, die nach §20, dem so genannten Präventionsparagrafen erstattungsfähig sind, ist ein einziges Ärgernis.

Ursprünglich als Marketingmaßnahme zur Kundenbindung und zur Kundengewinnung eingeführt, wird §20 mittlerweile zum ehernen Gesetz erhoben, durch das festgelegt wird, wer nach den Richtlinien der Krankenkassen als anerkennungswürdig im Sinne des Paragrafen gilt und wer nicht. Dabei werden beispielsweise für Qigong und Tai Chi Kriterien zu Grunde gelegt, die die Absurdität dieses Systems nur allzu deutlich machen.

So darf ein Diplom-Öcotrophologe, der ca. 4oo Unterrichtsstunden in einem der genannten Bereiche absolviert hat, problemlos Qigong oder Tai Chi unterrichten. Die Teilnehmer seiner Kurse bekommen eine anteilige Erstattung der Kursgebühr nach §20. Die Mitarbeiterin einer großen Krankenkassen begründete das so: “Qigong und Tai Chi ist ja als Entspannungsmaßnahme definiert, und deshalb werden Diplom-Öcotrophologen anerkannt.” Noch Fragen? Krankenschwestern werden übrigens auch anerkannt – aber nur in Deutschland ausgebildete. Wurde eine Krankenschwester in Österreich ausgebildet, gilt diese Qualifikation in Deutschland nicht. Heilpraktiker werden selbstverständlich auch nicht anerkannt.

Es zählt nicht die Fülle an Erfahrung die man nachweisen kann, sondern einzig das Wörtchen “Diplom” vor dem Beruf. Vereinfacht gesagt: Ein Stück Papier macht den Unterschied. Nach tatsächlich vorhandener Qualifikation und Qualität fragt niemand. Ärzte werden per se anerkannt. Diese brauchen noch nicht einmal nachzuweisen, dass sie überhaupt ausreichend Erfahrung in einen der o.g. Bereiche haben. Eine Ausbildung nach den Richtlinien des Landessportbundes wird ebenfalls nicht anerkannt, wenn man Tai Chi oder Qigong unterrichten möchte. Auch hier wieder ein Zitat:”Was der LSB macht, hat ja nur mit Bewegung zu tun. Tai Chi und Qigong ist aber eine Entspannungsmethode.” (siehe oben) Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote und Anbieter, die nach §20 als erstattungsfähig deklariert werden, zu prüfen. Doch dieser Pflicht kommen die Krankenkassen nicht nach, da sie angeblich für diese Aufgabe nicht genügend Mitarbeiter haben.

Und noch etwas ist besonders ärgerlich: Wird ein Kurs mit weniger als 8 und mehr als 12 Stunden, oder gar als fortlaufend deklariert, kann das mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden, sollte sich ein Teilnehmer eines solchen Kurses seine Gebühr nach §20 erstatten lassen. Dabei wird immer deutlicher, dass die Teilnehmer, die einen Kurs nur dann besuchen, wenn er von der Krankenkasse erstattet wird, zu einem hohen Prozentsatz zu den Abbrechern gehören. Heißt, nach 10 Unterrichtseinheiten verschwinden die Teilnehmer sang- und klanglos und geben sich der Hoffnung hin, ausreichend für ihre Gesundheit gesorgt zu haben. Wer dann noch bei der AOK versichert ist/war, durfte sich vor noch nicht allzu langer Zeit dank des Bonussystems dieser Kasse mit einem Hamburger von McDonalds für so viel Gesundheitsbewusstsein belohnen.

Nach vielen Gesprächen und Diskussionen komme ich persönlich zu dem Schluss, dass das, was die Krankenkassen mit dem §20 zelebrieren nicht mehr das Geringste mit Gesundheit zu tun hat. Diese Maßnahme ist nur ein weiterer Auswuchs eines durch und durch maroden Gesundheitssystems in dem sich jeder Verantwortliche damit herausredet, dass er oder sie nichts daran ändern kann. Man handele schließlich auf Weisung von oben – wo immer das sein mag…

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Siegbert Engel
Ideen verbinden : : Menschen bewegen

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